Meldeportal Mindestlohn seit 1. Januar 2017

Arbeitgeber, die ihren Sitz im Ausland haben und einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, müssen verschiedene Regelungen bezüglich der Meldung ihrer Arbeitnehmer beachten.

Seit dem 1. Januar 2017 existiert für die Meldung dieser Arbeitnehmer an die Zollbehörden ein elektronisches Meldeportal.

Weitere Informationen zum elektronischen Meldeportal  – auch in den weiteren Sprachen – finden Sie unter www.meldeportal-mindestlohn.de

Welche Arbeitnehmer dem Zoll gemeldet werden müssen, können Sie hier nachlesen: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html

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