Minijobs: Überschreiten der Verdienstgrenze erlaubt

Im Zuge der Corona-Pandemie kann es zu einer stärkeren Inanspruchnahme von geringfügigen Beschäftigten kommen. Daher haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger hier nun Erleichterung geschaffen. Vom 1. März bis 31. Oktober 2020 ist eine bis zu fünfmalige Überschreitung der Verdienstgrenze erlaubt. Gleichzeitig wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben (ebenfalls befristet zwischen dem 1. März und 31. Oktober 2020).
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