Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2022 verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut bundesweit die Möglichkeit der
Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese verlängert. Sie endet nicht mehr am 31. Dezember 2021, sondern am 31. März 2022.
Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.