Neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2024

Ab dem neuen Jahr gelten höhere Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die Werte turnusgemäß angepasst.
Ob die Öffentliche Hand bei einem Auftrag ein europaweites Vergabeverfahren in Gang setzen muss, richtet sich maßgeblich danach, ob der geschätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts liegt. Je nach Art des Auftrags gelten hier unterschiedliche Werte etwa für Dienst- oder Bauleistungen. Diese Schwellenwerte werden im zweijährigen Turnus angepasst.
Am 16. November 2023 hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für die kommenden zwei Jahre veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Januar 2024.
Hier die konkreten Zahlen:
Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge
- Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
- Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 € (statt bisher 215.000 €)
- zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 € (statt bisher 140.000 €)
Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
- Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
- Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 € (statt bisher 431.000 €)
Konzessionsrichtlinie
- 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €).
Bei allen Schwellenwertbeträgen handelt es sich um Nettowerte ohne Umsatzsteuer. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht mehr erforderlich, da die EU-Vorschriften durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten.