Neue Schlechtwetterregelung im Gerüstbauer-Handwerk ab dem 1. Dezember 2021

Ab der kommenden Schlechtwetterperiode nimmt der Gerüstbau vollumfänglich am Saison-Kurzarbeitergeld teil. Das tarifliche Überbrückungsgeld gibt es nicht mehr.
Daraus ergeben sich natürlich für die Unternehmer viele Fragen: Wann kann Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden? Wie gehe ich mit Arbeitszeitguthaben um? Muss Urlaub eingebracht werden?
Mitgliedsbetrieben von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen umfangreiche Materialien zur Neuregelung zur Verfügung, in denen diese und weitere Fragen beantwortet werden. Die Materialien können im geschützten Downloadbereich unter der Rubrik „Recht – Neue Schlechtwetterregelung“ abgerufen werden.
Zusätzlich wird es im Herbst nochmal Online-Kurse zur neuen Schlechtwetterregelung geben. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage:
www.geruestbauhandwerk.de/termine