Neue Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften – Auswirkung auf Jahresabschluss
Für viele kleinere Unternehmen wird die Aufstellung des Jahresabschlusses künftig leichter. Der Deutsche Bundestag hat zuletzt eine entsprechende EU-Regelung übernommen und die bislang geltenden Schwellenwerte angehoben. Die neuen Werte gelten bereits rückwirkend für den Jahresabschluss 2023.
Kapitalgesellschaften werden gemäß der EU-Bilanzrichtlinie verschiedenen Größenklassen zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet darüber, ob bei der Offenlegung des Jahresabschlusses eine verkürzte Bilanz ausreicht oder ob eine ausführliche Bilanz einschließlich eines Lageberichts und einer Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich ist. Die entsprechenden monetären Schwellenwerte wurden nun inflationsbereinigt und dazu um rund 25 % angehoben.
Die neuen Werte, durch die Schätzungen zufolge rund 52.000 Unternehmen in eine niedrigere Kategorie mit geringeren Anforderungen rutschen, gelten bereits rückwirkend für den Jahresabschluss 2023.
Nachfolgend haben wir für Sie die Schwellenwerte aufgelistet:
Größenklasse | Schwellenwert alt | Schwellenwert neu |
Kleinstkapitalgesellschaften | Bilanzsumme ≤ 350.000 € | Bilanzsumme ≤ 450.000 € |
Kleine Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme ≤ 6 Mio € | Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio € |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme ≤ 20 Mio € | Bilanzsumme ≤ 25 Mio € |
Große Kapitalgesellschaften | Bilanzsumme > 20 Mio € | Bilanzsumme > 50 Mio € |