Neuer Mindestlohn ab 1. Mai 2017
Wie bereits im vergangen Jahr mitgeteilt, greift seit dem 1. Mai 2017 die zweite Stufe des Mindestlohntarifvertrages vom 4. Juli 2015.
Dieser sieht seit dem 1. Mai 2017 einen Mindestlohn in Höhe von 11,00 € vor.
Für Arbeitnehmer, die nicht vom Mindestlohntarifvertrag im Gerüstbauer-Handwerk erfasst sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2017 nunmehr 8,84 € beträgt.