Neuer Zinssatz bei Steuererstattungen und -nachzahlungen

Jetzt wird durch das „Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen.

Es senkt den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).

Die Angemessenheit der Zinssatzhöhe wird alle zwei Jahre evaluiert, angefangen mit der ersten Evaluation bis spätestens 1. Januar 2024.

Das Gesetz beinhaltet außerdem eine bisher nur auf dem Verwaltungsweg getroffene Regelung zum Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Diese Regelung gilt dadurch künftig auch für die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.

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