Neuerungen beim Inhalt von Verbandskästen nach DIN 13157 und DIN 13169

© Harald Reiss, pixelio.de

Aktuellen Anlass zu einem Check geben die Änderungen der Normen DIN 13157:2021-11 und DIN 13169:2021-11 mit Gültigkeit seit November 2021. Die Normen regeln unter anderem auch die Anforderungen an die jeweiligen Behältnisse. Als kleiner Verbandskasten oder „Büroverbandskasten“ werden Behältnisse nach DIN 13157 bezeichnet, deren Inhalt die Hälfte des großen Verbandskastens oder „Betriebsverbandskasten“ nach DIN 13169 ausmacht. In der Praxis können anstatt einem großen auch zwei kleine Einheiten verwendet werden.

Was hat sich für Verbandskästen gemäß DIN 13157 geändert?*

Mengen bei bisher bereits vorhandenen Artikeln:

  • 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
  • 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)

Neu hinzugenommene Artikel:

  • 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 2 Stück Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683)

* Die Mengenänderungen und Neuartikel sind für den Verbandskasten nach DIN 13169 zu verdoppeln.

Muss ich zwingend einen neuen Verbandskasten beschaffen?

NEIN. Die Änderung der Normen hat zwar zur Folge, dass in Zukunft neu hergestellte Verbandskästen der aktuellen Norm entsprechen werden, die alten können aber weiterhin benutzt werden. Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig und im Gegensatz zu Gesetzen nicht bindend. Rechtsverbindlichkeit erlangt eine Norm, wenn z. B. Gesetze oder Rechtsverordnungen auf sie verweisen, oder wenn sie von Vertragspartnern verbindlich vereinbart werden. Die Nachrüstung der fehlenden Inhalte ist jedoch zu empfehlen. Für die Neubefüllung von Verbandskästen oder -schränken nach Ablauf der Haltbarkeit bestimmter Artikel bietet der Handel Erste-Hilfe-Füllungen an. Diese sind oft kostengünstiger als neue Erste-Hilfe-Koffer oder auch Erste-Hilfe-Schränke für Sozial- und Aufenthaltsräume.

Wie viele Verbandskästen benötigt man z.B. auf der Baustelle?

1 – 10 Mitarbeiter*innen

1 „kleiner“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13157

11 – 50 Mitarbeiter*innen

1 „großer“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

51 – 100 Mitarbeiter*innen

2 „große“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

je weitere 50 Mitarbeiter*innen

1 „großer“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

Welcher Verbandskasten/-koffer zu verwenden ist, wird nicht nach speziellen Branchen unterschieden, sondern nach der Art des Betriebes sowie der Anzahl der Personen.

  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe
  • Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
  • Baustellen und baustellenähnliche Betriebe

Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Risiko für Verletzungen. Demnach sind in Verwaltungsgebäuden im Verhältnis weniger Verbandskästen vorzuhalten als auf Baustellen.

Wie viele Verbandkästen benötigt man z.B. im Büro?

1 – 10 Mitarbeiter*innen

1 „kleiner“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13157

51 – 300 Mitarbeiter*innen

1 „großer“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

Ab 301 Mitarbeiter*innen

2 „große“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

Für je 300 weitere Mitarbeiter*innen

Zusätzlich 1 „großer“ Verbandskasten/-koffer nach DIN 13169

Im Gerüstbaubetrieb ist also in der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Anzahl von Personen sich an den verschiedenen Einsatzorten befinden und ob eine ausreichende Deckung mit Erste-Hilfe-Material aber auch einer angemessenen Verteilung von Ersthelfern sichergestellt ist.

Handelt es sich um Tätigkeiten im Außendienst, z.B. Bei der Verwendung von Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandskasten z.B. nach DIN 13164 als kleiner Verbandskasten eingesetzt werden. Die DIN 13164:2022-02 ist aktuell ebenfalls überarbeitet worden und hat als neuen Inhalt die in der DIN 13157 und DIN 13169 ergänzten Gesichtsmasken erhalten.

Besonderheit zum Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164:2022-02

Für das Mitführen in Kraftfahrzeugen gilt eine Übergangsfrist von exakt einem Jahr bis zum 31. Januar 2023. Hintergrund ist, dass der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) explizit Kfz-Verbandskästen nach DIN 13164 der Version 1998 oder 2014 verlangt. Da die Normen für die Verbandskästen vom Deutschen Institut für Normung e.V. erarbeitet, hingegen die StVZO als Rechtsverordnung des Bundes vom Bundesministerium für Verkehr/Bau- und Wohnungswesen erlassen wird, erfolgt die Anpassung nicht zeitgleich.

Gut aufbereitete Informationen zu den Normen erhalten Sie auch im Netz, z.B. unter www.din13157.de oder www.din13169.de – die jedoch auch Produktplatzierungen enthalten. Ebenfalls lassen sich entsprechende Informationen in der DGUV Information 204-022 finden, welche die aktuellen Normenstände jedoch noch nicht erfasst hat.

ASS-Gerüstbau von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Erste Hilfe im Allgemeinen, zu gesetzlichen Vorgaben, Qualifikationen von Ersthelfern, Brandschutzhelfern, etc. sowie den zugehörigen Dokumentationen im Arbeitsalltag? Benötigen Sie professionelle Unterstützung beim Thema Betriebliche Arbeitsschutzorganisation? Dann informieren Sie sich gerne unter www.basiss-net.de

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden