Neues zum Thema Nachhaltigkeitsberichte

Symbolbild Nachhaltigkeit

Mit 34 statt 66 Seiten ist der neue Standard deutlich kompakter. Einige Pflichtangaben wurden gestrichen, andere nochmal vereinfacht. Geblieben ist hingegen die schon zuvor angekündigte Erhöhung der Schwellenwerte: Demnach sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen € berichtspflichtig. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern gelten zusätzliche Vereinfachungen. 

Wichtig: Der neue VS wurde als sogenannter delegierter Rechtsakt konzipiert. Das bedeutet: Sobald er in Kraft tritt, ist er verbindliches EU-Recht – auch wenn die Berichterstattung selbst weiterhin freiwillig bleibt. Der bisherige VSME hatte diesen Rechtsstatus nicht.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das konkret: Werden sie im Rahmen der Lieferkette von berichtspflichtigen Unternehmen zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts aufgefordert, stellt der VS eine Obergrenze dar. Diese Unternehmen dürfen also keine Angaben verlangen, die über die nach dem freiwilligen Standard offenzulegenden Informationen hinausgehen.

Handwerksbetrieben in Deutschland, die einen VS-Bericht erstellen möchten, steht hierfür seit dem Frühjahr ein eigenes Tool zur Verfügung: der Zukunfts-Kompass Handwerk. Aktuell ist eine sogenannte Early-Access-Version freigeschaltet, die laufend ausgebaut und verbessert wird. Der Launch der endgültigen Version ist für Oktober geplant.

Das Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts ist aber schon jetzt möglich. Ein zentrales Dashboard leitet Betriebe durch die relevanten Angaben und bietet handwerksspezifische Ausfüllhinweise sowie eine integrierte Rechenhilfe zur Datenerfassung. Das Tool ist webbasiert, erfordert also keine lokale Installation.

Das vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex konzipierte Modul wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, seine Nutzung ist deshalb kostenlos. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet das Vorhaben als Kooperationspartner.

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