Ab 1. Januar 2021 wieder 19 Prozent Mehrwert-/ Umsatzsteuer

Symbolbild Betriebswirtschaft

Die befristete Senkung der Mehrwert-/Umsatzsteuersätze endet zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2021 wieder der Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz in Höhe 7 Prozent gilt.

Im ergänzenden BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung vom 4. November 2020 werden Übergangsregeln legitimiert, die bei der Abrechnung von Gerüstbauleistungen zweckmäßig genutzt werden können.

Tipps zur Rechnungsstellung vor dem Jahres- und Steuersatzwechsel enthält das aktualisierte
Merkblatt zur befristeten Umsatzsteuersenkung

 

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