Bundesfachtagung und ordentliche Mitgliederversammlungen von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau 2021

Bundesfachtagung und ordentliche Mitgliederversammlungen von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau 2021

Anmeldeschluss: 20. August 2021

Nach der derzeitigen Lage des Infektions- und Impfgeschehens ist davon auszugehen, dass die diesjährige Bundesfachtagung inklusive der ordentlichen Mitgliederversammlungen von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Pandemie nicht in gewohntem Rahmen durchgeführt werden kann.

Gleichwohl ist es erforderlich, dass die satzungsrechtlichen Regularien, wie beispielsweise die Haushaltspläne, beschlossen werden. Zudem stehen in diesem Jahr die turnusmäßigen Vorstands- bzw. Präsidiumswahlen an. Daher haben Vorstand und Präsidium in diesem Jahr im Einvernehmen mit der Geschäftsführung entschieden, von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit, an Mitgliederversammlungen auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und die Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben, Gebrauch zu machen.

Die diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlungen von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau werden daher für den 24. September 2021 (9:00 bis 13:00 Uhr) vorerst als sogenannte Hybridsitzung vorbereitet.

Hybrid bedeutet, dass ein Teil der ordentlichen Mitglieder in Präsenz am Sitzungsort (Rostock Warnemünde) teilnehmen kann, während sich der andere Teil digital dazu schaltet. Auch die digital teilnehmenden Mitglieder können dabei wie gewohnt mitdiskutieren und abstimmen. In beiden Fällen werden die Beschlüsse im Wege der elektronischen Kommunikation gefasst. Für die Teilnehmer vor Ort werden hierfür entsprechende Geräte zur Verfügung gestellt, für die digital zugeschalteten Mitglieder erfolgt die Stimmabgabe online über ein Abstimmungssystem.

Im Anschluss an die ordentlichen Mitgliederversammlungen findet der – ebenfalls zunächst als Hybridveranstaltung geplante – Talk im Gerüst zum Thema: „Witterungsschutz, Wetterschutzdächer – ein „Must-have“ im Gerüstbau. Chancen und Risiken, Normen, Vorschriften, Vertragswerke“ statt. Weitere Fachveranstaltungen sowie das gewohnte Rahmen- und Abendprogramm können dieses Jahr aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen vorerst leider nicht angeboten werden.

Aufgrund einzuhaltender Abstands- und Hygieneregeln bei einer Teilnahme vor Ort müssen folgende Bedingungen beachtet werden: 

  • Zur Bundesfachtagung können pro Mitgliedsbetrieb nur zwei Personen mit je einer Begleitperson anreisen.
  • In den Sitzungssaal der ordentlichen Mitgliederversammlungen kann nur eine Person pro ordentlichen Mitgliedsbetrieb eingelassen werden. Da in den Sitzungssaal insgesamt voraussichtlich maximal 130 Personen eingelassen werden können, bitten wir zudem um Verständnis, dass Anmeldungen für eine Teilnahme im Sitzungssaal vor Ort nur bis zu der Obergrenze von 130 Personen nach Eingangsdatum berücksichtigt werden können.
  • Selbstverständlich können sich die Begleitpersonen digital zu den ordentlichen Mitgliederversammlungen zuschalten. Die Teilnehmerzahl für die digitale Hinzuschaltung ist nicht begrenzt.

Sollte aufgrund des Infektions- und Impfgeschehens oder etwaiger Corona-Pandemie-bedingten Versammlungseinschränkungen eine Hybridsitzung nicht möglich sein, werden die ordentlichen Mitgliederversammlungen am 24. September 2021 ausschließlich digital durchgeführt. Auch in dieser Konstellation können die ordentlichen Mitglieder mitdiskutieren und abstimmen und die Beschlüsse im Wege der elektronischen Kommunikation fassen.

Ob die ordentlichen Mitgliederversammlungen am 24. September 2021 letztendlich hybrid oder rein digital durchgeführt werden, hängt im Wesentlichen von der Weiterentwicklung des Infektions- und Impfgeschehens und der damit einhergehenden Corona-Schutzverordnungen ab. Entsprechend kann insoweit eine endgültige Festlegung voraussichtlich erst im August 2021 auf Grundlage dann vorliegender Informationen getroffen werden.

Eine Information zur endgültigen Durchführungsart und der damit einhergehenden Regelungen für die Teilnahme vor Ort sowie die Anleitung und Zugangsdaten für eine digitale Teilnahme erhalten Mitglieder rechtzeitig vor der Bundesfachtagung.

Hinweise zur Anmeldung

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig feststeht, ob eine persönliche Teilnahme vor Ort möglich sein wird, sind die Mitglieder aufgefordert, bis spätestens 20. August 2021 mittels Anmeldeformular (> Link) zurückzumelden, ob Sie an den einzelnen Veranstaltungen wenn möglich vor Ort teilnehmen wollen oder sich bereits jetzt für eine rein digitale Teilnahme entscheiden. Wenn Sie sich für eine Teilnahme vor Ort entscheiden, nehmen Sie bitte die Hotelzimmerbuchung mittels des ebenfalls anliegenden Hotelrückmeldebogens direkt beim Tagungshotel vor.

Bitte berücksichtigen Sie die maximale Teilnehmerzahl und beachten Sie, dass nur ordentliche Mitglieder bei den ordentlichen Mitgliederversammlungen vor Ort dabei sein können.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Programmheft Bundesfachtagung 2021

 

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