Bundesverfassungsgericht erklärt hohe Steuerzinsen für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verzinsung von Steuernachforderungen und Erstattungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent p.a.) für die Jahre ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Eine rückwirkende Korrektur wurde jedoch erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 angeordnet.
Das bisherige Recht bleibt für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 darf der zu hohe Zinssatz nicht mehr angewendet werde. Für diese Verzinsungszeiträume wird es also zu rückwirkenden Korrekturen kommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Angaben dazu gemacht, wie hoch der Zinssatz in Zukunft sein darf. Insoweit bleibt dies die Aufgabe der Politik, die nun bis zum 31. Juli 2022 Zeit hat, eine Neuregelung zu treffen.