Fehlerhafte Lkw-Maut
Erstattungsanträge noch vor der 31. Dezember 2020 stellen
Am 1. Dezember 2020 haben wir in einer Rundmail über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs informiert, dass die in Deutschland erhobene Lkw-Maut mindestens 3,8 Prozent zu hoch war und die betroffenen Unternehmen einen entsprechenden Erstattungsanspruch haben. Die Ansprüche aus 2017 verjähren allerdings, wenn der Erstattungsantrag nicht bis zum 31. Dezember 2020 beim Bundesamt für Güterkraftverkehr eingegangen ist. Ein Musterscheiben für diesen Erstattungsantrag ist im Downloadbereich der Innungshomepage in der Kategorie Kraftverkehr hinterlegt.