Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte ("ENF 2021")

Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten eine Förderung, wenn sie ein oder mehrere gewerblich eingesetzte(s) Bestandsfahrzeug(e) zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg verschrotten lassen, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschaffen. Das Neufahrzeug muss über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen. Soweit es sich um ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10.000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt. Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang mit dessen Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden. Ein Fahrzeug ist ein „Neufahrzeug“ im Sinne der zugrunde liegenden Richtlinie, wenn es das Produktionsjahr 2021 aufweist.

Zudem werden intelligente Trailer-Systeme mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie. Unter intelligenter Trailer-Technologie werden zum Beispiel Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger, oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger, verstanden.

Förderfähig sind nur solche Vorhaben die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.

Eine Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ist nur bis spätestens zum 15. April 2021 möglich (Ausschlussfrist), wobei das elektronische Antragssystem geschlossen wird, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der begrenzten Fördermittel sollten interessierte Unternehmen den Förderantrag möglichst frühzeitig stellen. Die Einreichung der Anträge ist ausschließlich in elektronischer Form ab dem 26. Januar 2021 um 9:00 Uhr beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) über das eService-Portal möglich. Hierfür ist eine Registrierung beim BAG notwendig, die jederzeit vorgenommen werden kann.

Detaillierte Informationen zum Verfahren, sowie der erforderlichen Angaben zum anzuschaffenden Neufahrzeug, und die Unterlagen für einen Antrag stehen auf der Internetseite des BAG zur Verfügung.

Desweiteren bietet das Bundesamt für Güterkraftverkehr einen FAQ Katalog mit Detailinformationen an.

Die Förderrichtlinie und die Anträge finden Sie auch im Downloadbereich unter der Kategorie: "Betriebswirtschaft - Fördermittel"

Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Antrag Förderprogramm Erneuerung Nutzfahrzeugflotte

Anlage "Intelligente Trailer-Technologien"

 

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