Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ – Antragsformulare online abrufbar
Mit Rundschreiben vom 30. Juni und 3. August 2020 haben wir unsere Mitglieder bereits über die erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ informiert, die am 1. August 2020 in Kraft getreten ist.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Die Antragsformulare sowie weitere Formulare für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms sind nun auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Umsetzung verantwortlich ist, abrufbar:
arbeitsagentur.de/ausbildungsplaetze-sichern
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.
Nähere Informationen finden Sie auch in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammengestellten FAQ-Liste zum Programm: