Gerüstmaterial ohne Zulassung – Bauen mit Einsturzgefahr

Immer wieder wird bekannt, dass bei Gerüstbaubetrieben Werbung für Material mit unschlagbar günstigem Preis gemacht wird. Die Händler bieten hierbei Material, ähnlich dem der Hersteller, zu sehr günstigen Konditionen an. Was zunächst für viele verlockend klingen mag, offenbart auf den zweiten Blick, dass das Material keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) hat und somit in Deutschland nicht verwendet werden darf. Dies ist jedoch lediglich dem „Kleingedruckten“ zu entnehmen.

Potenziellen Kunden solcher Angebote ist auch häufig nicht bewusst, dass diverse Prüfzertifikate aus dem Ausland nicht das halten, was sie versprechen. Ist es vorgeschrieben, dass zur ordnungsgemäßen Herstellung von Bauprodukten und der sachkundigen Ausführung von Bauarten ein unabhängiges Prüfinstitut oder eine Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (Drittstelle) einzuschalten ist, werden an dieses Institut besondere Anforderungen gestellt. Es ist insbesondere entweder eine Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung oder eine Notifizierung als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle nach Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).

An die Kennzeichnung des Materials selbst werden ebenfalls Anforderungen gestellt. Für Gerüstrohre aber auch systemgebundene Bauteile gilt eine Kennzeichnung auf jedem Bauteil. Fehlt diese, muss festgestellt werden, dass das Material – zumindest in Deutschland – nicht eingesetzt werden darf. Die Hersteller sind neben der Erwirkung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder allgemeinen Bauartgenehmigung durch das DIBt verpflichtet, für die Lebensdauer des Materials, haltbare Kennzeichnungen anzubringen. Diese enthält z. B. bei Gerüstrohren eine Prägung der Produktnormen EN 39 oder EN 10219. Systembauteile tragen gemäß DIN EN 12810 eine Kennzeichnung des Gerüstsystems und des Herstellers über einen Buchstaben oder ein Symbol sowie das Herstellungsjahr unter Verwendung der letzten beiden Ziffern oder einer Verschlüsselung. Wie man das bereits von Plagiaten anderer deutscher Produkte aus asiatischen Ländern kennt, scheut man sich auch hier nicht, firmenspezifische Aufkleber oder die Farbgebung und damit ein gewohntes Erscheinungsbild zu imitieren.

Vor diesem Hintergrund raten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau ihren Mitgliedsbetrieben, scheinbar günstige Angebote noch sorgfältiger und kritischer zu prüfen. Bei Zweifeln am Angebot helfen die Mitarbeiter der Fachbereiche Technik und Recht in der Geschäftsstelle weiter.

 

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