Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkverträge aufgehoben

Das Bundesministerium der Finanzen hatte am 29. Juni 2015 in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben, dass die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen bereits im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung eintritt.

Die Ländervertreter waren sich einig, dass den Betrieben nicht zugemutet werden kann, die Neuregelung noch im Jahresabschluss 2015 anzuwenden. Dennoch konnten die Länder sich nicht auf eine Neuerung einigen, die inhaltliche Fragen klärt und die Verschiebung auf das Jahr 2016 regelt.

Mit Schreiben vom 18. Februar 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben, dass die obersten Finanzbehörden der Länder sich darauf verständigt haben, dass die erstmalige Anwendung der neue Verwaltungsauffassung auf 2016 verschoben wurde.

Mit Anwendungsschreiben vom 15. März 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen vom 29. Juni 2015 nunmehr aufgehoben und den Anwendungsbereich der Gewinnrealisierungsgrundsätze drastisch eingeschränkt.

In der Folge sind Abschlagszahlungen für Werkverträge nach § 632a BGB und HOAI n.F. nicht mehr betroffen, so dass insbesondere viele Bauunternehmen von dieser Entwicklung profitieren.

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