Kaufmännische Kariere im Handwerk
Zum 1. April 2016 tritt die neue, bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsverordnung zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung in Kraft.
Damit hat sich das Handwerk ein kaufmännisches Laufbahnkonzept mit bundesweit einheitlichen Standards geschaffen. Adressaden sind insbesondere Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung.
Die Fortbildung wird von den Handwerkskammern durchgeführt. Viele Kammern haben entsprechende Kurse bereits in 2016 im Angebot.
Nähere Informationen können der Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/presse/Pressemeldungen/2016/06-Karriere_im_Handwerk.pdf ) sowie den Seiten der jeweils zuständigen Handwerkskammer entnommen werden.