Lohntarifvertrag und Tarifvertrag Ausbildungsvergütung zum 31. Juli 2020 gekündigt

Diese Tarifverträge wirken trotz Kündigung in bereits bestehenden und tarifgebundenen Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnissen durch die sog. Nachwirkung weiter, bis ein neuer Lohn- bzw. Ausbildungsvergütungstarifvertrag abgeschlossen wird.

Auch der Mindestlohntarifvertrag vom 25. Januar 2019 tritt zum 31. Juli 2020 außer Kraft.

Neuverhandlungen werden voraussichtlich ab Mai 2020 stattfinden.

 

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