Lohntarifvertrag und Tarifvertrag Ausbildungsvergütung zum 31. Juli 2020 gekündigt
Erwartungsgemäß hat die IG BAU den Bundeslohntarifvertrag sowie den Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütung, jeweils vom 26. Oktober 2018, fristgerecht zum 31. Juli 2020 gekündigt.
Diese Tarifverträge wirken trotz Kündigung in bereits bestehenden und tarifgebundenen Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnissen durch die sog. Nachwirkung weiter, bis ein neuer Lohn- bzw. Ausbildungsvergütungstarifvertrag abgeschlossen wird.
Auch der Mindestlohntarifvertrag vom 25. Januar 2019 tritt zum 31. Juli 2020 außer Kraft.
Neuverhandlungen werden voraussichtlich ab Mai 2020 stattfinden.