Neue Regeln für den Midijob

Diese gesetzliche Erweiterung der sogenannten Gleitzone gehört zu einem breit gefächerten Rentenpaket, das Ende 2018 beschlossen worden ist. Für Arbeitgeber ändert sich mit Blick auf die Beitragspflicht nichts. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert und ist weiterhin auch im Übergangsbereich in voller Höhe abzuführen.

Die Regeln für die Gleitzone gelten übrigens nach wie vor ausdrücklich nicht für Azubis. Wohl aber gelten sie für Menschen in Altersteilzeit, deren Gehalt erst durch Reduzierung der Arbeitszeit unter die Grenze gesunken ist.

 

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