Neue Regeln für den Midijob
Viele Geringverdiener haben seit Juli 2019 netto etwas mehr auf dem Konto: Für ein Arbeitsentgelt zwischen 450 und 1.300 Euro brutto müssen sie nur reduzierte Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen. Vorher lag die Obergrenze für einen „Midijob“ noch bei 850 Euro im Monat.
Diese gesetzliche Erweiterung der sogenannten Gleitzone gehört zu einem breit gefächerten Rentenpaket, das Ende 2018 beschlossen worden ist. Für Arbeitgeber ändert sich mit Blick auf die Beitragspflicht nichts. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert und ist weiterhin auch im Übergangsbereich in voller Höhe abzuführen.
Die Regeln für die Gleitzone gelten übrigens nach wie vor ausdrücklich nicht für Azubis. Wohl aber gelten sie für Menschen in Altersteilzeit, deren Gehalt erst durch Reduzierung der Arbeitszeit unter die Grenze gesunken ist.