Vorschriften VOB/A EU 2019 und VOB/A VS 2019

by Karl-Heinz Laube pixelio.de

Wie im info 01/2019 berichtet, stand im Laufe des Sommers 2019 für das Inkrafttreten der VOB/A im Oberschwellenbereich eine Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) für den Abschnitt 2 und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für den Abschnitt 3 an.

Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen und die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit ist am 17. Juli 2019 mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten und damit für Bauvorhaben oberhalb des europäischen Schwellenwerts ab sofort anzuwenden.

Der Abschnitt 1 der VOB/A (Unterschwellenbereich) gilt in Bundesländern, deren Landesvergabegesetze einen dynamischen Verweis auf die VOB/A beinhalten, seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19. Februar 2019. In allen anderen Bundesländern gelten die Neuregelungen seit dem 1. März 2019 (vgl. hierzu sowie zu den wesentlichen Änderungen der VOB/A im Unterschwellenbereich den Artikel „Neufassung der VOB/A: Änderungen im Vergabeverfahren“ im info 01/2019).

Die Gesamtausgabe VOB 2019 wird voraussichtlich im Herbst 2019 erscheinen. Neben den oben aufgeführten Änderungen wird sie voraussichtlich auch überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in der VOB/C sowie Änderungen in der ATV DIN 18299 beinhalten. Die VOB/B sowie die ATV DIN 18451 bleiben unverändert.

Über den weiteren Verlauf und etwaige für den Gerüstbau relevante Änderungen der ATV DIN 18299 halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

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