Politische Einigung zur Anhebung der Wertgrenze für einen sofortigen Betriebsausgabenabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Die Große Koalition hat sich politisch darauf geeinigt, die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ab dem 1. Januar 2018 von derzeit EUR 410 auf EUR 800 anzuheben. Parallel dazu soll dem Vernehmen nach die Pool-Abschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG für Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 1.000 beibehalten werden.
Allerdings sind die genannten Details der Ausgestaltung noch immer Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Regierungsfraktionen. Wir gehen jedoch davon aus, dass der genannte Kompromiss so Bestand haben wird. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, die Anhebung der GWG-Grenze im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines § 4j EStG („Lizenzschranke“) umzusetzen.
Wenn auch der Betrag von EUR 800 hinter den Forderungen des Handwerks zurückbleibt und nach über 50 Jahren keinen vollständigen Ausgleich der Inflation darstellt, begrüßt der ZDH diese überfällige Anhebung, da hiermit ein wichtiger Beitrag zur Entlastung, gerade kleiner und mittlerer Betriebe, von Bürokratie umgesetzt wird.