Politische Einigung zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)
Am 21. Juni haben die EU-Gesetzgeber eine Einigung in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) erzielt.
Handwerksbetriebe sind hiervon nicht direkt betroffen. Indirekte Effekte dieser Einigung können sich allerdings in Form von Anfragen und Informationsgesuchen von Finanzierungspartnern und Kunden zeigen.
Für jegliche Informationsgesuche von großen Unternehmen an KMU-Zulieferer zu deren Nachhaltigkeit soll der KMU-Standard zur Referenz werden und gleichzeitig als Obergrenze für den Umfang gelten.
Hierfür will die Kommission bis spätestens Oktober 2023 einen vereinfachten Offenlegungsstandard für KMU entwickeln, der die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch KMU erleichtert.
Nicht-börsengelistete KMU fallen nicht in den Anwendungsbereich und werden somit nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD und der dazu gehörigen Taxonomie gezwungen.
Als KMU gelten dabei alle Unternehmen, die von den folgenden drei Schwellenwerten höchstens einen übersteigen: 250 Mitarbeiter, 40 Mio. € Umsatz, 20 Mio. € Bilanz.