Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Auch in der Arbeitswelt haben psychische Belastungen in den vergangenen Jahren zugenommen, sind sicht- und spürbarer geworden. Laut §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, für alle Tätigkeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erstellen. Hier geht es um die Erfassung der psychischen und sozialen Einflussfaktoren am Arbeitsplatz.
Konzentrationsstörungen, Produktivitätsverlust, hohe Ausfallzeiten und Fluktuation sind nur einige Beispiele, die durch psychische Belastungen hervorgerufen werden und für jeden Betrieb erhebliche Konsequenzen haben können. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht einfach eine reine Pflichtenerfüllung. Bei der richtigen Umsetzung bietet sie jedem Unternehmen die Möglichkeit, hinter die Kulissen des betrieblichen Alltags zu blicken und ein Stimmungsbild der Beschäftigten zu erhalten. Als Unternehmer sollten Sie die Belange der Beschäftigten ernst nehmen und Maßnahmen entwickeln, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie werden es in Form geringerer Ausfalltage, erhöhter Motivation und Produktivität sowie einer stärkeren Unternehmensbindung Ihrer Beschäftigten zurückbekommen.
Was gibt es bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu beachten?
Unterschieden wird zwischen den Begriffen „Belastung“ und „Beanspruchung“. Unter „Belastung“ versteht man den neutralen Reiz, der auf die Beschäftigten einwirkt, wie z.B. Lärm. Dieser Reiz ist objektiv und für jeden zunächst gleich. Unter „Beanspruchung“ versteht man dagegen die individuelle Reaktion. Das Beispiel „Lärm“ kann je nach Person konzentrationsfördernd oder auch -störend sein. Eine Belastung muss demnach nicht immer nur negative Auswirkungen haben, sondern kann auch stimulierend wirken. Bei der Festlegung von Maßnahmen sollte deshalb die Beanspruchung unbedingt berücksichtigt werden. Es ist gut möglich, dass es zwar einen Belastungsreiz gibt, dieser aber zu keiner negativen Beeinträchtigung führt.
Es gibt unterschiedliche Formen der Erstellung:
Bei unter 10 Beschäftigten empfiehlt es sich, die Gefährdungsfaktoren in Form eines Mitarbeiterworkshops zu diskutieren und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln. Wenn möglich sollte der Workshop von einer erfahrenen, externen Person durchgeführt werden.
Bei über 10 Beschäftigten sollte man eine Mitarbeiterbefragung durchführen. Eine anonymisierte Befragung ergibt bei einer hohen Teilnahmequote ein repräsentatives Stimmungsbild des Betriebs, aus dem man Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation ableiten kann. Online findet man eine Reihe an technischen Möglichkeiten, eine Befragung schnell und effektiv durchzuführen.
Die Gefährdungsbeurteilung selbst wird dabei unter denselben Kriterien durchgeführt wie jede andere auch:
- Gefährdungsfaktor erfassen
- Maßnahmen entwickeln
- Termine und Verantwortlichkeiten festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeitskontrolle durchführen
Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten systematisch ausgewertet werden, um daraus bedarfsorientiert und nachhaltig Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickeln zu können.
Wir raten dringend dazu, die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ernst zu nehmen. Es werden Themen behandelt, die vielleicht sonst eher selten auf der Agenda stehen, die aber einen enormen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit haben und die Unternehmenskultur entscheidend beeinflussen.