Rahmenvertrag für Lohnbuchhaltung

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Lohnbuchhaltung im Gerüstbauhandwerk äußerst komplex ist und Fehler kostspielige Folgen haben können. Aus diesem Grund haben wir ein Rahmenabkommen mit der bundesweit tätigen Firma relog abgeschlossen, die sich mit der Abrechnung von Gerüstbaulöhnen auskennt.
Bei der Erstellung der Lohnabrechnungen für das Gerüstbaugewerbe sind sorgfältiges Vorgehen und Erfahrung besonders wichtig. Gerade falsche Abführungen der Beiträge zur Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes oder eine Nichteinhaltung des tariflichen Mindestlohns sind Fallstricke. Ist die Entgeltabrechnung unstimmig, drohen Nachzahlungen und Mehraufwand. Weitere Besonderheiten sind u.a. das Saison-Kurzarbeitergeld, die Sofortmeldungen, Branchenzuschläge, Reisezeiten, Überstunden, Arbeitskleidung und -ausrüstung sowie das Führen von Arbeitszeitkonten.
All das macht die Lohnabrechnung im Gerüstbaugewerbe komplex. Ohne Fachkenntnisse und entsprechende Hilfsmittel ergeben sich hier viele Fehlerquellen, die früher oder später zu Problemen führen können. Die Alternative zu einer internen Lösung ist die Zusammenarbeit mit einem Lohndienstleister.
Die Firma relog hat hier den Vorteil, dass sie bereits seit 1976 Erfahrungen im Bereich des Baulohns hat. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Die Baulohnexperten von relog stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erstellen Ihre Abrechnungen termingerecht. Alle Daten werden in Abstimmung mit Ihnen aufbereitet. Außerdem werden alle notwendigen Meldungen bei Ämtern und anderen Einrichtungen erledigt. Und dies für die Mitglieder von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau zu einem äußerst attraktiven Preis.