Schutzhandschuhe: Erneuerte Anforderungen nach ISO-Standard
Die Hände sind im Berufsalltag des Gerüstbauers starken Belastungen ausgesetzt. Im Rahmen des Arbeitsschutzes gehört es daher zu den Pflichten des Unternehmers, bei speziellen Gefährdungen der Hände die geeigneten Schutzhandschuhe als Maßnahme nach seiner Gefährdungsbeurteilung auszuwählen und dem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
Bei der Beschaffung hat der Unternehmer den Handschuh mit den richtigen Schutzfunktionen, Eigenschaften und der richtigen Klassifizierung auszuwählen. Für den Gerüstbau ist dies in den meisten Fällen ein Handschuh nach DIN EN 388 Schnittschutzhandschuhe, Mechanik- und Montagehandschuhe. Je nach Einsatzgebiet, können auch Anforderungen nach DIN EN 374 Chemikalienschutzhandschuhe gefordert sein.
Seit Oktober 2020 legt der erneuerte Standard EN ISO 21420:2019 die grundlegenden Anforderungen an Schutzhandschuhe fest, welche die DIN EN 420 ersetzt. Das neue Normenwerk legt die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsschutzhandschuhe, relevante Prüfnormen sowie die korrekte Kennzeichnung durch den Hersteller fest.
Was ist nun neu am ISO-Standard? Vier wesentliche Punkte umfassen die seit Oktober gültige Weiterentwicklung: Die Kennzeichnung, die Handschuhgrößen, den Grenzwert für Dimethylformamid (DMF), sowie elektrostatische Eigenschaften. Auf letztere soll hier nicht eingegangen werden.
Beschichtete Handschuhe sind im Gerüstbau häufig anzutreffen, da sie gerade in der nassen und kalten Jahreszeit die Hände vor zusätzlichen Gefahren schützen. Neu ist, dass ein Grenzwert von unter 1000 mg/kg (1000 ppm) für den Inhaltsstoff Dimethylformamid (DMF) gilt, welcher bei der Beschichtung mit Polyurethan (PU) eingesetzt wird. Dieser Wert ermöglicht es, die REACH Gesetzgebung in Bezug auf besonders besorgniserregende Stoffe und Gefahrstoffe allgemein, einzuhalten (REACH = Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung).
Chrom | unter 3 mg/kg |
Nickelfreisetzung | unter 0,5 mg/cm² |
ph-Wert | zwischen 3,5 und 9,5 |
DMF (Dimethylformamid) | unter 1000 mg/kg (1000 ppm) |
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) | unter 1 mg/kg |
Bei den Handschuhgrößen wurde der Umfang von Größe 4 bis auf Größe 13 erweitert. Sie richten sich nach dem Handumfang sowie der Handlänge, je in Millimetern. Die Größen werden vom Hersteller festgelegt. Folgende Handschuhgrößen und deren Maße wurden in der EN ISO 21420 festgelegt.
Handgröße | Handumfang | Handlänge (mm) |
4 | 101 | <160 |
5 | 127 | <160 |
6 | 152 | 160 |
7 | 178 | 171 |
8 | 203 | 182 |
9 | 229 | 192 |
10 | 254 | 204 |
11 | 279 | 215 |
12 | 304 | >215 |
13 | 329 | >215 |
Zu den Neuerungen bei der Kennzeichnung zählt die Verpflichtung des Herstellers, Daten zur Rückverfolgbarkeit des Produktes, wie etwa die Chargennummer oder das Produktionsdatum, anzugeben. Kann der Handschuh gewaschen werden, so sind Angaben darüber in der Gebrauchsanleitung anzugeben. Desweiteren muss kenntlich gemacht werden, ob der Handschuh vor oder nach dem Waschen getestet wurde, was Einfluss auf die angegebenen Grenzwerte und Eigenschaften haben kann.
Allgemein gilt jedoch, dass die Kennzeichnung auf dem Handschuh oder mindestens auf dem Etikett der Verpackung aufgedruckt ist.