Steuerbonus für Handwerkerleistungen – aktualisierter Flyer
Der ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen" wurde aktualisiert und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen: Das Bundesministerium der Finanzen hat sich in dem nun vorliegenden Anwendungsschreiben zu § 35a EStG der funktionsbezogenen Auslegung des Begriffs „Haushalt" dem Bundesfinanzhof angeschlossen. Demnach genügt es, wenn die Handwerkerleistung für den Haushalt erbracht wird. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, bspw. öffentlichem Grund (z.B. Ausbau von Gemeindestraßen, Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung) erbracht werden.
Der aktualisierte Flyer enthält zudem den Hinweis, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z.B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind. Eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts München bleibt insoweit Einzelfallentscheidung.
Mitglieder können den neuen ZDH-Flyer unter der Rubrik „Betriebswirtschaft“ im Mitgliederbereich dieser Homepage aufrufen.