Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen im Kabinett beschlossen

by Karl-Heinz Laube pixelio.de

Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und soll die bestehenden Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen. Als nunmehr „zweite Säule“ bietet die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Gebäudeeigentümer haben damit die größtmögliche Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, welches für sie am besten geeignet ist.

Das Gerüstbauer-Handwerk begrüßt den Kabinettsbeschluss. „Keine Gebäudedämmung kann ohne Gerüst realisiert werden. Daher profitieren auch wir von der Umsetzung des Klimaschutzprogramms und wünschen uns eine rasche Umsetzung“, so Bundesinnungsmeister Marcus Nachbauer.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Ausgestaltung mit dem vorgesehenen Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt ist ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen zeitnah in den kommenden Jahren vorzunehmen.

 

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