Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe

Nicht nur im Gerüstbauer-Handwerk, auch im Bauhauptgewerbe gestalteten sich die Tarifverhandlungen äußert schwierig. Die Arbeitergeberseite sah sich außer Stande, den Schlichterspruch zu akzeptieren. Die Gewerkschaft setzte auf Warnstreiks.
Der Schlichterspruch weise erhebliche rechtliche Mängel auf, so der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Auch stehe der „tendenziell sehr hohe Schlichterspruch“ in keinem Verhältnis zur schwierigen baukonjunkturellen Realität. Stattdessen spiegele er einseitig die Hoffnung auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation wider. „Hoffnung allein rettet aber keine Existenzen in der Krise“, betont der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz.
HDB und ZDB rieten den Unternehmen daraufhin, die Löhne und Gehälter auf freiwilliger Basis anzuheben: 5 % mehr im Westen und 6 % mehr im Osten. Für die unterste Lohngruppe 1 (einfache Bau- und Montagearbeiten) schlugen sie eine Mindestanhebung auf bundeseinheitlich 14 Euro vor. Die Ausbildungsvergütungen sollten nach dem Vorschlag der Arbeitgeberverbände im ersten Ausbildungsjahr einheitlich auf 1.000 Euro ansteigen. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr waren unterschiedliche Erhöhungen vorgesehen. „Die Mitarbeiter sollen nicht unter dem Tarifkonflikt zu leiden haben. Sie haben eine Entgeltsteigerung verdient“, begründet Nostitz den Vorstoß der Arbeitgeber.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnte diese Vorgehensweise ab. Der Vorschlag der Arbeitgeber liege unterhalb des Schlichterspruchs. Das sei mit der IG BAU nicht zu machen. Auch stehe man nicht für Verhandlungen über Pressemitteilungen bereit.
Stattdessen setzte die Gewerkschaft auf Warnstreiks. Regelmäßig postete sie auf ihrer Homepage Fotos von Streiks in verschiedenen Betrieben und Regionen. An den Verhandlungstisch wolle man erst zurückkehren, „wenn ein Angebot im Volumen oberhalb des Schlichterspruches auf meinem Schreibtisch liegt“, so der IG BAU-Vorsitzende Robert Feiger.
Die Arbeitgeberseite betonte demgegenüber ihre Offenheit für weitere Verhandlungen: Die Tarifempfehlung sei nur eine vorübergehende Lösung, so die HDB-Vizepräsidentin Jutta Beeke. Man wolle zeigen, dass die Arbeitgeber zu ihren Zusagen und Angeboten stehen. „Wir streben nach wie vor eine schnelle Lösung des Tarifkonflikts an und stehen für entsprechende Gespräche bereit“, so Beeke.
Auch im Gerüstbauer-Handwerk waren die letzten Tarifverhandlungen mit der IG BAU gescheitert. Die Gewerkschaft hatte sich daraufhin vom Flächentarifvertrag abgewandt und mit dem Abschluss von Haustarifverträgen geworben. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau hatten deshalb wie der Bau empfohlen, die Löhne auf freiwilliger Basis anzuheben.
Nachtrag, 29.05.2024:
Die Tarifvertragsparteien haben sich nach intensiven Verhandlungen dann doch auf einen Einigungsvorschlag verständigt. Die zuständigen Gremien haben nun bis zum 14. Juni 2024 Zeit, diesem Vorschlag zuzustimmen. Bis dahin werden die Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt. Bei einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1. April 2024 sieht der Einigungsvorschlag eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung vor. Zusätzlich soll, um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht werden. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Weitere Details finden Sie in dieser Pressmeldung.
Nachtrag, 14.06.2024
Fristgerecht haben die Gremien der Tarifvertragsparteien dem Einigungsvorschlag zugestimmt. Damit ist der Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe beendet. Alle Details finden Sie in dieser Pressemitteilung.