Tarifverhandlungen vor Beginn der zweiten Runde ergebnislos vertagt

Am 19. März 2015 sind die Verhandlungskommissionen von IG BAU und Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau e.V. zum zweiten Mal zu Tarifverhandlungen zusammen gekommen.

In der Auftaktrunde der Tarifverhandlungen am 4. März waren die Verhandlungskommissionen nach Austausch der gegenseitigen Forderungen ergebnislos auseinander gegangen und hatten einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Lösungsvorschläge für die Tarifverhandlung am 19. März vorzulegen. Dieses in der Arbeitsgruppe erzielte Ergebnis wurde von der Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau für insgesamt unzureichend befunden, da es einen grundlegenden Reformwillen vermissen lässt.

Unmittelbar vor Beginn der Verhandlungen am 19. März teilte die Gewerkschaft den Arbeitgebern mit, dass der Verhandlungsführer nicht anwesend sein kann.

Vor dem Hintergrund des bisher kaum erkennbaren Reformwillens auf Gewerkschaftsseite, hat die Arbeitgeberseite es abgelehnt, ohne Anwesenheit des Verhandlungsführers zu verhandeln und die Verhandlungen am 19. März im Rahmen einer Vertretungssituation zu führen. Die Verhandlungen wurden daher auf den nächsten Termin im Mai vertagt. Weitere Terminvorschläge wurden der Gewerkschaft übermittelt.

Im ersten Verhandlungstermin am 4. März hatte die IG BAU gefordert, die Löhne und Ausbildungsvergütungen um sieben Prozent zu erhöhen. Sie begründete dies mit einer guten Auftrags- und Beschäftigungslage im Bauhauptgewerbe allgemein, von der auch der Gerüstbau profitiere. Der Bundeslohntarifvertrag und der Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen vom 12. Februar 2014 waren von der Gewerkschaft zuvor gekündigt worden.

Die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau e.V. hatte in dem ersten Auftakttermin deutlich gemacht, dass über Lohn und Ausbildungsvergütungen ausschließlich im Kontext mit der seit vielen Jahren überfälligen Reformen im Bereich des Rahmentarifvertrages wie auch des weiteren allgemeinverbindlichen Tarifwerkes im Gerüstbau verhandelt werden könne.

Seit 2013 hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Kommissionsmitgliedern von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau und Gewerkschaft damit befasst, die Eckpunkte für eine Modernisierung des Tarifwerkes auszuloten und zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat in einigen Punkten übereinstimmenden Änderungsbedarf festgestellt. In vielen Punkten bestand zum Zeitpunkt des Verhandlungsauftaktes aber noch Uneinigkeit. Die in der Arbeitsgruppe mit der Gewerkschaft bearbeiteten Tarifthemen waren in den letzten zwei Jahren immer wieder in den verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau mit den Mitglieder diskutiert und gespiegelt worden.

Vor diesem Hintergrund hat die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau schließlich insbesondere folgende Forderungen in den Tarifverhandlungen aufgestellt:

  • Flexiblere Regelung über die Führung von Arbeitszeitkonten
  • Praxisgerechte Regelung der Reisezeit durch Pauschalvergütung
  • Wegfall der Fahrzulage für LKW über 6 t Gesamtgewicht
  • Deutlich verbesserte Altersversorgung durch Umstellung des Modells der Zusatzversorgung unter Beteiligung der Arbeitnehmer z.B. durch Einbringung des zusätzlichen Urlaubsgeldes und Reduzierung auf 15% sowie Entfall der Vermögenswirksamen Leistungen und Lohnausgleich
  • Zukunftsfähige gemeinsame Ausfinanzierung der gemeinsamen Einrichtungen
  • Einbeziehung der ausländischen Entsendebetriebe in das Urlaubskassenverfahren

Ein weiteres wichtiges Thema, welches die Arbeitsgruppe einheitlich als dringend reformbedürftig angesehen hat und für welches bereits Überarbeitungsvorschläge vorgelegt wurden, sind die Fort- und Weiterbildung mit entsprechender Anpassung der Berufsgruppen. Dieses Thema sollte zeitnah nach der aktuellen Verhandlungsrunde ausgestaltet werden.

Insgesamt geht es der Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau darum, die oftmals praxisfernen und unnötig komplizierten Regelungen im Rahmentarifvertrag zu überarbeiten. Hiermit soll das Tarifwerk zukunftsfähig gemacht werden. Mit einer Reform des Altersvorsorge- und Fortbildungssystem soll zudem die Attraktivität des Gewerkes insgesamt gesteigert werden.

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