Umtausch von älteren Führerscheinen: Erste Frist endet am 19. Juli 2022

Nach bisheriger Rechtslage mussten diese bis spätestens zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie schwierigen Lage in den zuständigen Zulassungsbehörden hat die Innenministerkonferenz am 17. Januar 2022 kurzfristig beschlossen, diese Frist bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern.

Dies erfordert jedoch noch eine förmliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Anpassung soll laut Aussage der Innenminister das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Die Betroffenen sollten sich dennoch frühzeitig um Termine im nun verlängerten Zeitraum bemühen.

Alle weiteren Umtauschfristen, sowie die Hinweise auf Besonderheiten bei C-Führerscheinen, die im genannten Rundschreiben beschrieben werden, bleiben von dieser geplanten Anpassung unberührt.

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