Umtausch von älteren Führerscheinen: Erste Frist endet am 19. Juli 2022
Durch Vorgaben des EU-Rechts müssen ältere Führerscheine (Fahrerlaubnisse) sukzessive umgetauscht werden. So muss bis zum Jahr 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Als erstes enden die Fristen für Führerscheine, die für Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Nach bisheriger Rechtslage mussten diese bis spätestens zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie schwierigen Lage in den zuständigen Zulassungsbehörden hat die Innenministerkonferenz am 17. Januar 2022 kurzfristig beschlossen, diese Frist bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern.
Dies erfordert jedoch noch eine förmliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Anpassung soll laut Aussage der Innenminister das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Die Betroffenen sollten sich dennoch frühzeitig um Termine im nun verlängerten Zeitraum bemühen.
Alle weiteren Umtauschfristen, sowie die Hinweise auf Besonderheiten bei C-Führerscheinen, die im genannten Rundschreiben beschrieben werden, bleiben von dieser geplanten Anpassung unberührt.