Verlängerung der geltenden Übergangsregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld

Wie bereits u. a. im Info 02/17 mitgeteilt, wurde die vollständige Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes im Gerüstbau verschoben.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau haben daher gemeinsam mit ihrem Tarifpartner, der IG BAU, beantragt, die für den Gerüstbau geltende Übergangsregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld noch einmal über den Monat März 2018 um drei Jahre bis Ende März 2021 zu verlängern. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung des Bundestages. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich bis Ende Juli 2018 abgeschlossen werden. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es ist daher davon auszugehen, dass es im Gerüstbau bis längstens März 2021 bei dem bekannten System von Überbrückungsgeld und den ergänzenden Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes bleibt.

Über den weiteren Verfahrensverlauf werden wir Sie informieren

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