Sommer, Sonne – Hautschutz nicht vergessen!
Der Sommer naht und damit für viele Menschen die schönste Jahreszeit. Doch ist dies gleichzeitig auch wieder die Zeit, um an die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit UV-Strahlung zu erinnern, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten. Vergessen Sie nicht: Hautkrebs ist mittlerweile eine der häufigsten Berufskrankheiten.
An die Angebotsvorsorge denken
Zur rechtzeitigen Früherkennung muss den Beschäftigten eine Vorsorgeuntersuchung zum Schutz vor Hautkrebs angeboten werden – und zwar jedem neuen Arbeitnehmer vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend jährlich.
Während der Arbeit kommen für die Beschäftigten technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen in Betracht. Eine technische Schutzmaßnahme ist etwa die Beschattung des Arbeitsplatzes, beispielsweise mit einem Sonnensegel. Als organisatorische Maßnahme ist die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden zu nennen, so dass die Arbeit (größtenteils) außerhalb der besonders kritischen Tageszeit stattfindet. Personenbezogene Maßnahmen sind vor allem UV-Schutzkleidung und Sonnencreme.
Übersicht der Schutzmaßnahmen
Technisch
- Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten als Schattenspender einrichten
- klimatisierte Fahrzeuge bereitstellen
Organisatorisch
- Arbeiten wenn möglich für den frühen Morgen oder späten Nachmittag einplanen
- ausreichende und häufigere Pausen ermöglichen
- Beschäftigte zu Schutzmaßnahmen unterweisen
- Sonnenschutzcreme bereitstellen
- Getränke bereitstellen
Persönlich
- Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen
- Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen
- Sonnenschutzbrille mit seitlicher Abschirmung tragen