Was tut der Verband für die Mitglieder? Heute: Eigenüberwacherschulungen

Unser Selbstverständnis ist, unseren Mitgliedsunternehmen persönlich und unbürokratisch bei allen betrieblichen Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. Denn komplizierte Geschäftspartner und überbordende Bürokratie gibt es bereits zu Genüge. Wir sind Ihr Dienstleister mit einem starken Leistungsangebot durch ein hochspezialisiertes Team. Zu diesen Angeboten gehören auch die Eigenüberwacherschulungen.
Was bisher den Mitgliedern des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e. V. vorbehalten war, steht nun allen unseren Mitgliedern offen: die Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen.
Welchen Nutzen haben die Eigenüberwacherschulungen für Sie?
Arbeitnehmer, die an den Eigenüberwacherschulungen teilgenommen haben, agieren mit ihren Kenntnissen im Bereich Technik und Arbeitsschutz gegenüber anderen Beschäftigten als Multiplikatoren, was insgesamt der Qualitätssicherung zugutekommt. Eigenüberwacher werden für Sie, den Unternehmer, unterstützend tätig und tragen als Ansprechpartner, Vorbild und Motivator zu einem Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei, welches handwerklich richtig und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend ausgerichtet ist.
Durch eine Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen steigt der Grad der Befähigung Ihrer Beschäftigten. Das vereinfacht Ihnen als Unternehmer die Auswahl von Personen, die insbesondere ihre Fachkunde oder Befähigung zu Leitungs- oder Prüfaufgaben gemäß einschlägiger Definitio-nen des Arbeitsschutzes darzulegen haben, z. B. nach § 2 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Durch aufbauende Schulungsteile sowie wiederkehrende Auffrischungen schätzen Eigenüberwacher Aufgabenstellungen des Kunden im Sinne des Unternehmers besser ein und erfüllen sie gemäß aktuell geltender Vorschriften. Kunden nehmen dies als Vorteil gegenüber dem Wettbewerb wahr.
Welche Vorteile haben Sie hierdurch bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften?
Eine Verpflichtung für Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten zu unterweisen, entspringt z. B. aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Inhalte sind eigens auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich auszurichten und vor Aufnahme der Tätigkeit zu vermitteln. Bedarf zur Unterweisung entsteht insbesondere bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien. Die Inhalte sind zu aktualisieren und die Unterweisungen erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Die Eigenüberwacherschulung kann hierzu ein adäquates und ergänzendes Hilfsmittel darstellen, diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter fortzubilden und zu qualifizieren. Melden Sie sie jetzt zu den Eigenüberwacherschulungen an! Der Schulungs-Teil 1 "Was ist Sicherheit?" wurde insbesondere, was die die TRBS 2121-1:2019 angeht, aktuell überarbeitet. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen.
Neben den festen Schulungsterminen können Sie über uns auch Inhouse-Schulungen ganzjährig flexibel buchen. Sämtliche Details nebst Informationen zur Anmeldung finden Sie in der Broschüre im Download-Bereich unserer Homepage.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter veranstaltungen@geruestbauhandwerk.de oder Telefon 0221 87060 - 22.