Zusammenlegung der Regionalbereiche Berlin und Brandenburg

So wurde in der Bundesinnung über Satzungsänderungen abgestimmt, die es ermöglichen, dass die ansässigen Mitglieder in einem Regionalbereich, wie Berlin und Brandenburg, den Landesbevollmächtigten ebenfalls in diesem Regionalbereich wählen dürfen. Zuvor sprach die Satzung insoweit immer nur vom jeweiligen Bundesland und nicht auch vom Regionalbereich. Die für die Satzungsänderungen erforderliche ¾-Mehrheit wurde deutlich überschritten und der Beschluss mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Im Bundesverband wurde zudem die Geschäftsordnung geändert. Dies wurde erforderlich aufgrund der Beschlüsse der Regionalmitgliederversammlungen in Berlin und Brandenburg vom 18. August 2021. In den vorgenannten Beschlüssen entschieden die Länder Berlin und Brandenburg, zukünftig als gemeinsame Verbandsbereiche zu agieren. Die Geschäftsordnung sieht deshalb die Länder Berlin und Brandenburg nun als gemeinsamen Verbandsbereich an.

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