Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung wurde erhöht

Mit der Einstiegsqualifizierung soll eine Brücke in die Berufsausbildung geschlagen werden. Die Einstiegsqualifizierung richtet sich insbesondere an Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen sowie Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

Die Förderung der Einstiegsqualifizierung beginnt in der Regel ab 1. Oktober 2016. Der Zuschuss zur Vergütung bei der Einstiegsqualifizierung wurde ab 1. August 2016 auf 231,- Euro erhöht.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen überarbeiteten Flyer erstellt, der u.a. eine Übersicht zu den bundesweit einheitlich geregelten Qualifizierungsbausteinen für die Einstiegsqualifizierung im Handwerk enthält.

Für das Gerüstbaugewerbe haben wir zusammen mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) vor vielen Jahren 4 Qualifizierungsbausteine für die Einstiegsqualifizierung im Gerüstbauhandwerk entwickelt.

Den aktualisierten Informationsflyer zur Einstiegsqualifizierung veröffentlicht der ZDH ab sofort als E-Magazin, der unter folgendem Link zu finden ist:

https://www.zdh.de/presse/publikationen/flyer-und-broschueren/

Dieser Link verweist auf die Rubrik ZDH/Presse/Flyer und Broschüren. Dort steht der Flyer auch zum Download mit der Möglichkeit zum Ausdrucken zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur Einstiegsqualifizierung erhalten Innungsmitglieder bei Frau Laura Wegewitz.

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