Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes waren Anpassungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes notwendig, da die Einbeziehung bestimmter Infrastrukturkosten (insbesondere der Kosten der Verkehrspolizei auf Fernstraßen) bei der Ermittlung der Mauthöhe als unzulässig erklärt wurde.

Im Rahmen der Novelle wurden auch weitere europarechtlich notwendige Anpassungen zu elektronischen Mautdiensten vorgenommen, die vor allem der Sicherung von Sozialstandards in Transportunternehmen und der Kontrolle illegaler Kabotage dienen sollen.

Die Mauttarife für die jeweiligen Fahrzeugklassen setzen sich aus folgenden drei Komponenten zusammen: Infrastrukturkosten, Schadstoffausstoß und Lärm.

Die Komponente Infrastrukturkosten wurden in dem für unser Gewerbe wichtigen Bereich 7,5 bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besonders stark reduziert. Bei der Komponente für den Schadstoffausstoß gibt es ab dem 1. Oktober 2021 eine Erhöhung. Die Kosten für die Lärmbelastung steigen nur so geringfügig, dass es für alle Fahrzeugkategorien aufgrund der Rundung bei 0,2 Cent pro Kilometer bleibt.

Alle Mautsätze treten am 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Mautsätze zu den Infrastrukturkosten gelten jedoch ab dann auch rückwirkend zum 28. Oktober 2020 (Tag der Entscheidung des EUGH).

Das führt zu einer überhöhten Mauterhebung für Infrastrukturkosten im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Ende September 2021. Hierzu wurde offiziell angekündigt, dass diese Maut auf Antrag rückerstattet wird. Auf den Seiten des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) und von TollCollect gibt es noch keine aktualisierten offiziellen Mauttabellen und Anleitungen zur Rückerstattung. Erst wenn diese Unterlagen verfügbar sind besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) einen Antrag auf anteilige Rückerstattung zu stellen.

Die offiziell angekündigte Teilerstattung der Infrastrukturkosten zwischen Oktober 2020 und Ende September 2021 ist nicht zu verwechseln mit den aktuell laufenden Klageverfahren von Unternehmen auf Rückzahlungen vor diesem Zeitpunkt. Hier gibt es noch keine weitere rechtliche Klärung, da noch Gerichtsentscheidungen in Deutschland anstehen. Wenn hier neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir erneut informieren.

 

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