Abschlussbericht der Expertenkommission zur Gaspreisbremse

Schon im Zwischenbericht vom 10. Oktober hat sich die Expertenkommission „Gas und Wärme“ ein Zwei-Stufen Modell vorgeschlagen. Die damals vorgestellten Maßnahmen hatte Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident, im Namen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau in einer Stellungnahme an Manfred Todtenhausen, Mitglied des Deutschen Bundestags, wie folgt zusammengefasst:

„[…] Grundsätzlich begrüßt das gesamte Handwerk die von der Kommission vorgeschlagenen Schritte, kritisiert aber das späte Einsetzen erst im März 2023. Für viele mittelständische Unternehmen waren die vergangenen Jahre der Corona-Pandemie mit beispiellosen Einschränkungen verbunden. In der aktuellen Krise sind viele Betriebe an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. […] In unseren eigenen Betrieben sehen wir generell, und insbesondere auch bei unseren Mitarbeitern, dass die Preise der anderen Energieträger sich ebenfalls dynamisch nach oben entwickeln und es daher wichtig ist, die Entlastungen insofern auch auf Energieträger wie Öl oder Pellets auszuweiten. Zudem muss nun auch die in Aussicht gestellte Strompreisbremse so schnell wie möglich in Kraft treten, um die Entwicklungen auf dem Strommarkt abzufedern. […]“

Die Bundesregierung hatte in einem ersten Schritt die Vorschläge des Expertengremiums bereits im Kern übernommen. So soll im Dezember ein Zwölftel des Jahresverbrauchs erstattet werden. Ab März bis Frühjahr 2024 soll dann die Preisbremse für 80 Prozent des Verbrauchs greifen. Dafür wird noch im November ein Beschluss der Regierung erwartet.

Die nächste MPK, an der auch der Bundeskanzler teilnehmen wird, ist für den 2. November 2022 geplant. Hier sollen dann die nächsten Entscheidungen getroffen werden.

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