Anträge auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld – Arbeitsagentur sagt Unterstützung zu

Noch sind im Gerüstbau die Bücher gut gefüllt. Die Auftragsrückgänge im Neubaubereich lassen aber viele Bauunternehmer sorgenvoll in die Zukunft blicken. Wir möchten deshalb schon jetzt auf die Möglichkeit hinweisen, aufgrund kurzfristiger Auftragsstornierungen konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen.
Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist ein erheblicher Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Ursachen, von dem mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sind. Wirtschaftliche Ursachen sind beispielsweise Auftragsmangel, Auftragsstornierungen oder fehlendes Material, nicht jedoch branchen- bzw. betriebsüblicher oder saisonbedingter Arbeitsausfall.
Grundsätzlich prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) entsprechende Anträge unabhängig von der Branche oder Betriebsgröße und gewährt KUG, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die vorübergehenden wirtschaftlichen Gründe sind daher möglichst detailliert darzulegen. Insbesondere auf vorliegende kurzfristige Auftragsstornierungen sollte ausdrücklich hingewiesen werden, um eine positive Prüfung im Einzelfall zu ermöglichen.
Seitens der BA gibt es die Zusage, die Bauwirtschaft in diesen konjunkturell schwierigen Zeiten bestmöglich zu unterstützen. Insoweit hat die BA die gängige Praxis wiederaufgenommen, dass insbesondere vor Erlass ablehnender Bescheide von den Mitarbeitern der telefonische Kontakt zu den Unternehmen gesucht wird, um Einzelfragen ergänzend zu klären.
Die BA wird darüber hinaus im August 2023 für die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie deren Mitgliedsunternehmen Online-Seminare zur Beantragung von Kurzarbeitergeld anbieten, in denen Fragen umfangreich beantwortet werden.
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