Infoblatt zur Beantragung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld

Symboldbild Geld

Betriebe, die einen erheblicher Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Ursachen verzeichnen, können KUG beantragen. Dieser Antrag muss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestellt werden. Zentrale Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sind.

Auch wenn diese Voraussetzungen im Prinzip erfüllt sind, kommt es immer wieder zu Ablehnungsbescheiden. Zumeist liegt das an ungeeigneten und unzureichenden Formulierungen in den Anzeigen der Betriebe. Um hier Abhilfe zu schaffen haben die BA und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein gemeinsames Informationsblatt erstellt. Darin werden die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau kurz und übersichtlich dargelegt. Dieses zweiseitige Infoblatt haben wir im Downloadbereich unserer Homepage unter dem Stichwort Betriebswirtschaft - Informationen hinterlegt.

Darüber hinaus konnte der ZDH erwirken, dass die Arbeitsagentur im Nachgang zu einer Anzeige obligatorisch ein Prüfgespräch mit dem antragstellenden Betrieb durchführt. Auch das soll ungerechtfertigten Ablehnungen vorbeugen.

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