Beschluss EU Maut: Mitgliedsstaaten dürfen nationale Handwerkerausnahmen schaffen

Das Europaparlament hat endgültig bestätigt, dass die Mitgliedstaaten praxistaugliche Handwerkerausnahmen für die Mautpflicht in den Bereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen in nationalen Regelungen schaffen dürfen.
Es ist den EU-Mitgliedstaaten überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen. Jetzt geht es darum, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung auch in Deutschland in die Praxis umzusetzen, wenn zukünftig die Mautpflicht auf den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird.