Eurovignette: Handwerkerausnahme für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht

Auf Grundlage der Handwerkerausnahme können die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.

Wir werden uns auch weiterhin zusammen mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks dafür einsetzen, dass es in der Gewichtsklassen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu keiner Mautpflicht für Handwerkerfahrzeuge kommt.

 

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