Eurovignette: Handwerkerausnahme für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Am 13. Januar 2022 hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung vom Juni 2021 in zweiter Lesung bestätigt und damit auch die Handwerkerausnahme angenommen. Das Ergebnis muss noch final durch das Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.
Auf Grundlage der Handwerkerausnahme können die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.
Wir werden uns auch weiterhin zusammen mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks dafür einsetzen, dass es in der Gewichtsklassen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu keiner Mautpflicht für Handwerkerfahrzeuge kommt.