Die Gerüstbaustelle: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz

Heute: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz

Wenn bestimmte Branchen, wie z.B. die Landwirtschaft, über nahezu tropisches Klima und ausgetrocknete Böden klagen hat das vor allen Dingen zwei Ursachen: Viel Sonne und wenig Schatten und das über einen längeren Zeitraum. Gerüstbauunternehmer Stäblein kommt ein trockener Untergrund bei der Gründung seiner Gerüste zwar gelegen, doch auch ihn und seine Beschäftigten trifft das Thema, wenn auch in anderem Zusammenhang. Herbert Stäblein ist – ebenso wie die Unternehmer, deren Beschäftigte Stäbleins Gerüste als hochgelegenen Arbeitsplatz im Freien nutzen – für den Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung und damit für den Schutz vor der hohen Belastung durch ultraviolette Strahlen verantwortlich. Denn Hautkrebs gilt mittlerweile als eine der häufigsten Berufskrankheiten.

Beurteilung der Gefährdung und Maßnahmen

Wie auch bei anderen Gefährdungen und der in der Verantwortung des Unternehmers liegenden Schutzmaßnahmen sind auch beim Thema UV-Schutz technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu unterscheiden.

Technische Schutzmaßnahmen sind etwa die Beschattung des Arbeitsplatzes, beispielsweise mit einem Sonnensegel. Aufgrund der Größe der Gerüste und des ständigen Ortswechsels des Gerüstbaumonteurs ist diese Maßnahme für Herbert Stäblein jedoch nicht anwendbar. Der Nutzer seines Gerüstes, z.B. ein Fensterbauer könnte aber die Abschattung des Einbauortes einzelner Fenster, als Maßnahme umsetzen. Solche Bekleidungsflächen von Gerüsten, so gering sie auch erscheinen mögen, sollten mit dem Gerüstbauunternehmer abgesprochen werden. Je nach Größe und Lage dieser technischen Schutzmaßnahme und deren Anwendungsdauer, hat dies Auswirkungen auf die Standsicherheit des Gerüstes.

Organisatorische Maßnahmen sind z.B. die Verlegung der Arbeitszeiten in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden, so dass die Arbeit (größtenteils) außerhalb der besonders kritischen Tageszeit stattfindet. Möchte Stäblein eine solche Maßnahme umsetzen, sollte er insbesondere mit dem Auftraggeber klären, ob zeitliche Zugangsbeschränkungen für den Baustellenkomplex vorliegen oder geregelte Zeiten bezüglich der Lärmbelästigung durch die Kommune oder den Kunden bestehen. Bei Arbeiten an Bürogebäuden als Bestandsbauwerke kann es dem Kunden sogar recht sein, wenn die meist lärmintensiven Gerüstarbeiten zeitlich (größtenteils) außerhalb der Bürozeiten liegen.

Personenbezogene Maßnahmen sind vor allem UV-Schutzkleidung und Sonnencreme. Bei Sonnenschutzkleidung sollte darauf geachtet werden, dass diese die Kennzeichnung „UV-Protection-Factor UPF 30“ oder das Prüfsiegel „UV-Standard 801“ mitbringt. Die Sonnencreme sollte idealerweise Lichtschutzfaktor 50 aufweisen. Auch bei der Verwendung von UV-Schutzkleidung ist daran zu erinnern, dass freiliegende Körperpartien wie Wangen, Nase, Ohren, Nacken, Arme und Handrücken mit Sonnencreme zu schützen sind, sofern nicht andere Persönliche Schutzausrüstung diese Schutzwirkung schon entfaltet, beispielsweise Handschuhe oder Bauschutzhelme mit Nackenschutz. Sonnenbrille nicht vergessen!

Im Gerüstbauunternehmen von Herrn Stäblein finden die Belange des UV-Schutzes durchgehend Anwendung, wobei die Inhalte auch in Unterweisungen Platz haben. Zur Verfügung gestellte Maßnahmen eines verantwortungsbewussten Unternehmers sind dabei aber nur die halbe Miete. Die Bereitschaft der Beschäftigten, die Maßnahmen umzusetzen und ihr Verhalten in Sachen UV-Schutz auch in der Freizeit kritisch zu überprüfen, gilt es zu wecken.

Herbert Stäblein hat neben den erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten außerdem die Angebotsvorsorge zu beachten, zu der Teil 3 Abs. 2 Nr. 5 des Anhangs der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet (wir berichteten hierüber bereits im Januar 2020). Sie beinhaltet, dass Arbeitgeber ihren betroffenen Beschäftigten eine Vorsorgeuntersuchung zum Schutz vor Hautkrebs anbieten müssen. Das Angebot ist jedem Neu-Arbeitnehmer vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit zu unterbreiten und anschließend jährlich zu erneuern. Für das Angebot nutzt Stäblein den von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk erhältlichen Vordruck, der im geschützten Downloadbereich (Angebotsvordruck) zu finden ist.

 

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