Arbeitsschutz: Wahrnehmung der Angebotsvorsorge zum UV-Schutz
Im Newsletter vom November vergangenen Jahres informierten wir Sie zuletzt über die im Juni 2019 in Kraft getretene Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie die damit verbundenen Informationspflichten und UV-Schutzmaßnahmen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass Arbeitgeber ihren betroffenen Beschäftigten eine Vorsorgeuntersuchung anbieten müssen. Das Angebot ist jedem Neu-Arbeitnehmer vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit zu unterbreiten und anschließend jährlich zu erneuern. Für das Angebot können Sie den von der Bundesinnung erhältlichen Vordruck verwenden, den Sie im geschützten Downloadbereich finden.
Da der Winter üblicherweise die weniger arbeitsintensive Jahreszeit darstellt, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arbeitnehmern bereits jetzt die Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. So können Sie vermeiden, dass in den arbeitsreichen Monaten Personalengpässe wegen der Wahrnehmung von Untersuchungsterminen entstehen.