Einigung mit der IG BAU über Mindestlohn-Anschlusstarif in Höhe von 11,35 Euro ab 1. Mai 2018

Der aktuell noch gültige Mindestlohntarifvertrag vom 4. Juli 2015 endet zum 30. April 2018. Wie bereits mitgeteilt, gingen die Tarifvertragsparteien in der letzten Sitzung am 23. November 2017 zunächst ohne Tarifergebnis auseinander. Im Bemühen um einen weiteren Anschlusstarifvertrag für den Mindestlohn konnte nun doch eine Einigung erzielt werden. Ab dem 1. Mai soll der Gerüstbau-Mindestlohn auf 11,35 Euro steigen. Voraussetzung für seine vollumfängliche Wirkung ist, dass die neue Bundesregierung bis dahin die Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat.

Auch für die Verhandlungen zum Lohntarifvertrag wird es einen weiteren Termin geben.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden