Dieser Mindestlohn gilt ab 1. Juni 2019
Die Tarifpartner im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf einen neuen Mindestlohntarifvertrag geeinigt
Der aktuell noch gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Mai 2019 aus. Daher kamen die Tarifvertragsparteien Ende Januar wieder am Verhandlungstisch zusammen und erzielten eine für beide Seiten vertretbare Einigung. So wurde ein ab dem 1. Juni 2019 gültiger Mindestlohn von 11,88 Euro neu vereinbart, mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2020 (analog zum Lohntarifvertrag).
Bei dem von der IG BAU erneut geforderten Mindestlohn 2 für Facharbeiter, wie er zum Beispiel im Dachdecker-Handwerk abgeschlossen wurde, konnte auch diesmal keine Einigung erzielt werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau vertraten wie bereits bei den Verhandlungen im vergangenen Jahr die Ansicht, dass die mangelnde Kontrollierbarkeit durch den Zoll den Mindestlohn 2 ins Leere laufen lassen würde. Auch schützt er nicht vor dem Wettbewerb mit den Entsendebetrieben, die hier im Inland keine Sozialversicherungsabgaben entrichten und dadurch ihre Leistungen günstiger anbieten können.
Um die Struktur zukünftiger Mindestlohnvereinbarungen zu erarbeiten, beschlossen die Tarifpartner eine Arbeitsgruppe zu bilden. Zu deren Themen gehören unter anderem der Schutz des fairen Wettbewerbs in der Gerüstbauer-Branche, eine mögliche Differenzierung von Mindestlöhnen, sowie ein Abstandsgebot zum Tariflohn. Spätestens im März dieses Jahres soll die Gruppe ihre Arbeit aufnehmen.