Tarifliche Einigung im Schlichtungsverfahren

Die Tarifkommission hatte sich für eine Schlichtung der festgefahrenen Verhandlungen ausgesprochen. Unter Vorsitz des Politikers Karl Schiewerling, der als unparteiischer Schlichter die festgefahrene Verhandlungssituation lösen sollte, fand am 26. Oktober 2018 die Schlichtung in Billerbeck statt.

Durch die Vermittlung von Karl Schwiewerling konnten die Tarifvertragsparteien eine für beide Seiten tragbare Einigung finden:

  • Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. November 2018 in einem ersten Schritt um 3% und zum 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 um weitere 2,4%.
  • Darüber hinaus wird anstelle einer Einmalzahlung für die zurückliegenden 15 Monate ohne Tariflohnerhöhung das tarifliche 13. Monatseinkommen für die Laufzeit des Lohntarifvertrags in 2018 und 2019 um jeweils 27 Tarifstundenlöhne erhöht.
  • Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. November 2018 in jedem Ausbildungsjahr um 140,00 Euro und zum 1. August 2019 um weitere 25,00 Euro.

Den Mitgliedern der Tarifkommission war wichtig, dass eine Einmalzahlung die Betriebe gerade jetzt zum Jahresende nicht überfordern sollte. Mit der nun vereinbarten Summe von 27 zusätzlichen Tarifstundenlöhnen sowie der tabellenwirksamen Erhöhung um zunächst 3% wurde ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt.

„Mit diesem Abschluss sind wir an die Grenzen des für die Betriebe wirtschaftlich Zumutbaren gegangen“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. „Gleichzeitig ist die Lohnsteigerung aber auch ein deutliches Signal in den Arbeitsmarkt, dass eine Tätigkeit im Gerüstbauer-Handwerk gut bezahlt wird.“

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