Tarifverhandlung im Gerüstbauer-Handwerk in zweiter Runde ergebnislos vertagt

Die Arbeitgebervertreter von Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau e.V. blieben hinsichtlich des von der IG BAU geforderten Facharbeitermindestlohnes (Mindestlohn II) weiter ablehnend. Ein solcher wird aus Sicht der Arbeitgebervertreter, u.a. wegen knapper Personalressourcen der zuständigen Zollabteilung, nicht ausreichend kontrolliert, was eine weitere Wettbewerbsverzerrung zur Folge hat.  Bundesinnung und Bundesverband sehen vor dem Hintergrund der drohenden Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit auch eine Lohnsteigerung als kritisch an. Derzeit steht zu befürchten, dass die Betriebe durch anstehende Änderungen im technischen Regelwerk gezwungen sind, große Investitionen in neues Material leisten zu müssen, wodurch die gesamte Branche wirtschaftlich massiv betroffen wäre. In dieser Situation können die Arbeitgebervertreter eine erneute deutliche Lohnsteigerung nicht verantworten. Bereits der zurückliegende Abschluss des Lohntarifvertrages in 2015 belief sich auf bis zu 9,4 %, sodass die von der Gewerkschaft geforderte Erhöhung von 6,3 % für die Arbeitgebervertreter nicht akzeptabel ist.

Dennoch boten die Vertreter von Bundesinnung und Bundesverband eine Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung von durchschnittlich 3% an. Sie sehen die Gewinnung von Nachwuchskräften als wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre, sind aber auch davon überzeugt, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung hierzu nur einen Teil beitragen kann. Insgesamt sehen sie sich gemeinsam mit der Gewerkschaft in der Pflicht, die Ausbildung und den Beruf der/s Gerüstbauers/in attraktiver zu gestalten.

Bezüglich des bereits bestehenden Mindestlohnes boten die Arbeitgebervertreter über drei Jahre eine Erhöhung des Mindestlohnes in zwei Schritten um 0,20 € bzw. 0,25 € an.

Die Tarifvertragsparteien trennten sich auch diesmal ohne eine Einigung erzielt zu haben.

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