Gesetzesentwurf zur neuen Arbeitszeiterfassung stößt auf harte Kritik

Der Gesetzesentwurf zur „Änderung der geringfügigen Beschäftigung“, in dem unter anderem auch die Arbeitszeiterfassung neu geregelt wird, soll bereits ab Oktober dieses Jahres umgesetzt werden. In einigen Punkten ist der Entwurf sehr kritisch zu sehen, dazu gehören die strengeren Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Demnach soll zwingend eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit erfolgen, wobei Arbeitsbeginn, -ende und -dauer „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“ und die Daten zu speichern sind.
Diese Vorgaben sind für das Gerüstbauer-Handwerk fern der betrieblichen Realität und nicht praktisch umzusetzen. Da bei überwiegender Tätigkeit auf wechselnden Baustellen ein Einsatz fest installierter Terminals zur Zeiterfassung nicht möglich ist, müssten die Betriebe ihre Arbeitnehmer mit mobilen Geräten ausstatten.
Auch wenn die Ziele und Pläne der neuen Bundesregierung zur Digitalisierung zu begrüßen sind, sollten realistisch umzusetzende Vorgaben formuliert oder wenigstens eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt werden. Daher haben sich Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bauwirtschaft gegen diese Neuregelung positioniert.
„Wie wir in unserer Stellungnahme formuliert haben, erscheint die Einführung eines Formzwanges sowie der stark verkürzten Frist vielmehr als reine Gängelei der breiten Masse von mittelständischen Handwerksbetrieben durch ein ‚Mehr‘ statt ‚Weniger‘ an Bürokratie“, fasst Sabrina Luther, Geschäftsführerin der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk zusammen.
Zu den weiteren Entwicklungen der Gesetzeslage halten wir Sie auf dem Laufenden.
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